ALLGEMEINES
Die SEVAKO GmbH ist Reisevermittler und kein Reiseveranstalter. Mit Ihrer Buchung beauftragen Sie uns, einen entsprechenden
Vertrag mit dem ungarischen Jagdrevier abzuschlissen und für Sie eventuelle Reservierungen von Hotels vorzunehmen oder Transfers vom Flughafen etc. zu bestellen.
BUCHUNGEN
Aufgrund Ihrer schriftlich (per Post, per Fax oder per E-mail )
angegebenen Buchung stellt SEVAKO einen Jagdvertrag
zusammen, der den gewünschten Abschuss, den Zeitpunkt Ihrer
Jagdreise, das Revier, Unterkunft, Verpflegung, Preise und
sonstige Bedingungen enthält. Ihre Buchung gilt dann für beide
Seiten als verbindlich, wenn das von Ihnen unterzeichnete
Vertragsduplikat mit der Vertragsanlage bei SEVAKO GmbH
eintrifft und die geforderte Anzahlung geleistet wurde.
KEINE ABSCHUSSGARANTIE
SEVAKO haftet grundsätzlich nicht dafür, dass der Kunde gegebenenfalls gebuchte Wildarten auch tatsächlich erlegt oder
erlegen kann. SEVAKO wird sich lediglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes darum bemühen, dem Kunden den
vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen.
JAGDUNTERLAGEN
Nach Abschluss des Jagdvertrages erhalten Sie von SEVAKO
Unterlagen zur Einfuhr Ihrer Waffen und eine Wegbeschreibung.
Ihre von der SEVAKO gelöste, ungarische Jagdkarte mit der
Haftpflichtversicherung und die Abschussliste (Jagdprotokoll)
erhalten Sie in dem Revier. Die Jagdgäste ausser der EU erhalten
weiterhin eine Erklärungsformulare zur Waffeneinfuhr zusammen
mit den aktuellen Hinweisen .
ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle von Ihnen getätigten Abschüsse und in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden in die Abschussliste eingetragen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der darin gemachten Angaben, welche die Basis der Endabrechnung darstellen. Fehlschüsse und Gründe für einen eventuell nicht erfüllten Abschuss sind im Jagdprotokoll auch zu vermerken.
Etwaige Reklamationen müssen Sie unbedingt auf der Abschussliste vermerken, da diese sonst nicht mehr anerkannt werden können.
Die Preise für die Trophäen richten sich nach dem im Revier erstellten, 24-stündigen Trophäengewicht bzw. -masse die in der
Abschussliste eingetragen und vom Revier und vom Jagdgast unterschrieben werden. Dies sind also die Verrechnungsgewichte
bzw. -massen. Bei Streitfällen sind die von der Trophäenbewertungskommission bestimmten Trophäengewichte bzw. -massen sowohl für den Jagdgast als auch für das Revier und für die SEVAKO verbindlich.
Die Abrechnung erfolgt entweder direkt im Revier durch einen Vertreter von SEVAKO oder nachträglich per Überweisung. Ihre Rechnung wird in EURO erstellt. Geleistete Anzahlungen werden in Abzug gebracht. Die Bezahlung sollte in bar, mit Verrechnungsschecks oder mit Überweisung erfolgen. Kreditkarten können nicht angenommen werden.
TROPHÄENBEWERTUNG
Die Bewertung der Trophäen bei der Trophäenbewertungskommission ist die Aufgabe vom Jagdveranstalter (Jagdrevier).
Wenn Sie Ihre Trophäe gleich nach der Jagd selbst mitnehmen möchten, sollten Sie Ihre Jagdreise so planen, dass die Trophäenbewertung noch erfolgen kann. Hiermit müssen Sie beachten, dass die Trophäenbewertung nur an bestimmten Arbeitstagen möglich ist. Mit dem Nachsenden der Trophäen steht die SEVAKO gern zu Ihrer Verfügung, aber die Trophäenlieferung ist mit vielen Umständen, Kosten und oftmals auch mit längeren Wartezeiten verbunden. Die Kosten für die Trophäenlagerung im Revier, bzw. der Trophäenlieferung zur Bewertungskomission und zurück, dann nach der SEVAKOZentrale in Pápa, dann die Lieferungs- bzw. Versandsgebühren von Pápa ins Ausland und die Gebühren einer eventuell gewünschten Trophäenversicherung gehen zu Ihren Lasten.
HAFTUNG
Im Rahmen ihrer Vermittlertätigkeit haftet SEVAKO für eine gewissenhafte Vorbereitung der Jagd und Ihrer gebuchten Unterkunft,
für die sorgfältige Auswahl der Jagdreviere und für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Ausgabe der
Jagdangebote an Sie.
SEVAKO haftet in keinem Fall für Ihren Jagderfolg. Kommt der von Ihnen gebuchte Abschuss durch schlechte Witterung, Fehlpirsch
oder -ansitz nicht zustande, so werden geleistete Anzahlungen nach Abzug der in Anspruch genommenen Dienstleistungen durch
Überweisung an Sie zurückerstattet.
Die eventuellen Beanstandungen müssen Sie unbedingt vor Ort melden und Abhilfe verlangen. Sollte keine Abhilfe erfolgen, so
müssen Sie Ihre Beanstandungen auf jeden Fall auf der Abschussliste eintragen.
Nachträgliche Beanstandungen, die nicht in die Abschussliste eingetragen wurden, können von SEVAKO nicht mehr berücksichtigt werden.
Eventuelle Ansprüche müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ende Ihrer Jagdreise in schriftlicher Form bei SEVAKO anmelden.
STORNIERUNGEN
Die von Ihnen mit der Unterzeichnung des Jagdvertrages gebuchte Jagd sollte nicht grundlos storniert werden.
Wenn es dennoch notwendig sein sollte, können Sie die Jagd wie folgt absagen:
- Wenn eine Anzahlung vertraglich vorgeschrieben worden ist, ist
die Stornierung
-
bis spätestens 30 Tage (aber bei der Rot- und Damhirschbrunft,
bei der Rehbockjagd zwischen 15.April und 10.Mai und bei
Treib- und Riegeljagden 60 Tage) vor Jagdbeginn pönalefrei.
-
30-9 Tage (aber bei der Rot- und Damhirschbrunft, bei der
Rehbockjagd zwischen 15.April und 10.Mai und bei Treib- und
Riegeljagden 60-31 Tage) vor Jagdbeginn gegen 50 % der
Anzahlung.
-
Insofern die Absage 8 Tage (aber bei der Rot- und
Damhirschbrunft, bei der Rehbockjagd zwischen 15.April und
10.Mai und bei Treib- und Riegeljagden 30 Tage) vor
Jagdbeginn oder überhaupt nicht erfolgt, muß die ganze
Summe der Anzahlung als Pönale bezahlt werden.
- Wenn keine Anzahlung im Vertrag verlangt worden ist, beträgt
die Stornierungsgebühr 200,-€/Jäger. Diese Summe
beinhaltet auch die Kosten der Beantragung Ihrer ungarischen
Jagdkarte und Versicherung bei den ungarischen Behörden
und die Bearbeitungskosten von SEVAKO.
- Bei grösseren Gesellschaftsjagden, wie zum Beispiel
Sautreibjagden oder Fasanentreibjagden, sowie in der besten
Hirschbrunftszeit können gesonderte Stornierungsbedingungen
vereinbart werden.
Beim Rücktritt von der Jagdreise überweist SEVAKO bereits
geleistete Anzahlungen abzüglich der oben genannten Pönale an
die Jagdgäste zurück oder es verbleibt dies als Guthaben
entsprechend Ihrem Wunsch für Ihre nächste Ungarnjagd bei der
SEVAKO GmbH.
REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
Leider muss man in bestimmten, wohlbegründeten Fällen seine
gebuchten Reisen absagen. Dies ist nicht nur äusserst ärgerlich,
sondern auch sehr kostspielig. Die gebuchte Jagd auf bestimmte
Wildarten ist kurzfristig nur sehr schwer wieder zu verkaufen. Aus
diesem Grunde haben alle Veranstalter auf der ganzen Welt
verhältnissmässig hohe Stornierungsbedingungen.
Da im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung
erhalten ist, empfehlen wir Ihnen den Abschluss zu Ihrer eigenen
Sicherheit, damit Sie unter bestimmten Umständen vor den hohen
Kosten eines Reiserücktritts geschützt sind.
Die Reiserücktrittversicherung können Sie vor Ihrem Jagdbeginn
gleichzeitig mit dem Unterschreiben des Jagdvertrages und mit der
Bezahlung der geforderten Anzahlung +
Stornoversicherungsgebühr abschliessen. Wenn Sie daran
Interesse haben, fordern Sie unser detailliertes
Informationsmaterial an.
VORZEITIGER ABBRUCH DER REISE
Sollte eine Reise vom Kunden aus welchen Gründen auch immer
vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle
Arrangementbetrag bezahlt werden. Alle Mehrkosten für
Umbuchungen, zus. Transfers, Hotelkosten und dgl. müssen in
diesem Falle vom Kunden getragen werden.
Not-Telefon
Wenn während Ihrer Anreise bzw. Jagdreise Probleme
entstehen sollten, können Sie jederzeit einen unserer
Mitarbeiter telefonisch erreichen. Während unserer
Öffnungszeiten, Montag bis Freitag zwischen 8-16:30 rufen Sie
bitte unser Büro unter 0036/89-313 578 oder 0036/89-312 061
an.
Ausser den Bürostunden bitte benutzen Sie das Not-Telefon.
Diese Nummer befindet sich auf dem von der SEVAKO